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Mehr Klarheit bei erweiterter Grundstückskürzung

Der Einheitswert für die Berechnung der Grundsteuer hat endgültig ausgedient. Bereits 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die Grundsteuerreform trägt dieser Entscheidung nun Rechnung.

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