Wir kennen durch die von uns betreuten Mandate unzählige Versicherungsformen. Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit versicherungsrechtlichen Fragen, Gestaltungsformen oder Verfahren ist für uns selbstverständlich.
Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Versicherungsrecht ist die Bearbeitung von BU(Z)-Verfahren. Es gibt keinen Stillstand der Methode „Ablehnung der Regulierung“.
Wir helfen bei Problemlösungen in der BU(Z)-Leistungsregulierung und verfügen über große Erfahrung bei der arbeitsmedizinischen Arbeitsplatz- und Leistungsanalyse. Schon während der Erstellung des Leistungsantrags sind wir beratend für Sie da, um die Anerkennung der Leistungspflicht schnellstmöglich zu erreichen.
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