Wir kennen durch die von uns betreuten Mandate unzählige Versicherungsformen. Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit versicherungsrechtlichen Fragen, Gestaltungsformen oder Verfahren ist für uns selbstverständlich.
Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Versicherungsrecht ist die Bearbeitung von BU(Z)-Verfahren. Es gibt keinen Stillstand der Methode „Ablehnung der Regulierung“.
Wir helfen bei Problemlösungen in der BU(Z)-Leistungsregulierung und verfügen über große Erfahrung bei der arbeitsmedizinischen Arbeitsplatz- und Leistungsanalyse. Schon während der Erstellung des Leistungsantrags sind wir beratend für Sie da, um die Anerkennung der Leistungspflicht schnellstmöglich zu erreichen.
03.02.2012Zwangsvollstreckung gegen Kinder wegen Steuerschulden der Eltern rechtmäßig
01.02.2012Datenspeicherung aufgrund Steuer-ID-Erteilung ist verfassungsgemäß
25.01.2012BFH zum häuslichen Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt
18.01.2012Flugbegleiterin kann Kosten für eine nachfolgende Berufsausbildung in voller Höhe absetzen