Kapitalanlagerecht

Wir beraten und unterstützen die Vorbereitung der Bank- und Finanzierungsgeschäfte sowie die Vermeidung und Ausräumung von Problemfeldern. Dabei werden wir im Bereich der Einlagen und Kreditgeschäfte im Kreditsicherungsrecht, mit Schwerpunkt auf Bürgschaften und Bürgschaftsrecht, Leasing, Factoring nebst allen Varianten tätig.

Im Verhältnis zu Banken prüfen wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Kontokorrentverhältnisse wie auch Wertpapier-, Effekten-, Emissions- und Investmentgeschäfte. Wir beraten im Kapitalanlagerecht und vertreten hier Kreditinstitute gegen 'Trittbrettfahrer', wie auch geschädigte Investoren international gegenüber Anlageunternehmen aller Wirtschaftsstufen

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