Einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet das Gesellschaftsrecht. Die Aktivitäten reichen von der Gründung, Unternehmensberatungen - zum Beispiel bei Umwandlung, Erwerb und der Veräußerung von Unternehmen bis hin zum Erbrecht einschließlich von Nachfolgeregelungen. Die Beratungstätigkeit erstreckt sich auf sämtliche Gesellschaftsformen.
Die Tätigkeit umfasst auch die Beratung bei Umstrukturierungen, Unternehmensverträgen, Beherrschungsverträgen, Satzungsänderungen, Verschmelzungen und Ausgliederungen.
Diese gestaltende Tätigkeit wird ergänzt durch langjährige forensische Erfahrungen im Bereich gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen sowohl im Verhältnis von Geschäftsführern/Vorständen zu den von ihnen repräsentierten Gesellschaften wie auch bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern.
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