Wir beraten große und mittelständische Unternehmen, Organvertreter, Führungskräfte, Betriebsräte sowie selbstverständlich auch Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeits- und Dienstvertragsrechts.
Dabei wird darauf geachtet das ausgewogene Gleichgewicht von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung zu erhalten, um die Interessen der jeweiligen Gegenseite nicht aus den Augen zu verlieren. Der Vorteil für den Verhandlungserfolg, die Stärken und Schwächen seines Verhandlungspartner zu kennen und diesen zu verstehen, liegt auf der Hand.
Wir beraten Unternehmen und Unternehmer bereits im arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft. Bei einer Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen managen wir den Trennungsprozess. Selbstverständlich beraten wir Unternehmen und Arbeitnehmer auch im Kündigungsfall und klären entsprechend der Interessenlage (z.B. Weiterbeschäftigung oder Abfindung) die rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Möglichkeiten.
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