Die Janusköpfigkeit des Steuerstrafrechts als Schnittstelle zwischen Strafrecht und Steuerrecht birgt ihre Tücken.
Als interdisziplinäre Kanzlei aus Rechtsanwälten und Steuerberatern, die aus Ihrer vormaligen Tätigkeit als Steuerfahnder auch die andere Seite kennen, sind wir in der Lage Sie bestmöglichst im Steuerstrafverfahren zu vertreten.
Ihr Ansprechpartner und unser Experte für Steuerstrafrecht ist StB Philipp Wünsch.
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