Die Janusköpfigkeit des Steuerstrafrechts als Schnittstelle zwischen Strafrecht und Steuerrecht birgt ihre Tücken.
Als interdisziplinäre Kanzlei aus Rechtsanwälten und Steuerberatern, die aus Ihrer vormaligen Tätigkeit als Steuerfahnder auch die andere Seite kennen, sind wir in der Lage Sie bestmöglichst im Steuerstrafverfahren zu vertreten.
Ihr Ansprechpartner und unser Experte für Steuerstrafrecht ist StB Philipp Wünsch.
03.02.2012Zwangsvollstreckung gegen Kinder wegen Steuerschulden der Eltern rechtmäßig
01.02.2012Datenspeicherung aufgrund Steuer-ID-Erteilung ist verfassungsgemäß
25.01.2012BFH zum häuslichen Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt
18.01.2012Flugbegleiterin kann Kosten für eine nachfolgende Berufsausbildung in voller Höhe absetzen